Vollmachten und Notfallvorsorge

Es gibt verschiedene Lebenssituationen, in denen ist es notwendig, dass andere jemanden vertreten. Dies können geschäftliche Gründe sein, wie auch private. Am weitestgehenden ist die Erteilung einer Generalvollmacht. Durch eine notariell beurkundete Generalvollmacht besteht gemeinhin mehr Akzeptanz gegenüber dem Bevollmächtigten. Bei manchen Geschäften, bei denen die notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, wie beispielsweise bei Grundstückskäufen, ist es empfehlenswert auch eine notarielle Vollmacht zu erteilen, wenn eine schwebende Unwirksamkeit ausgeschlossen werden soll.

Im geschäftlichen Bereich empfiehlt es sich manchmal, eine Vollmacht auch nur für ein Geschäft, das in der Vollmacht genau bezeichnet wird, zu erteilen.

Darüber hinaus muss bedacht werden, dass eine Vollmacht nur Personen erteilt werden sollte, zu denen echtes Vertrauensverhältnis besteht, da ein Missbrauch einer Vollmacht nie ausgeschlossen werden kann.

Im privaten Bereich sind Vollmachten für den Fall des Todes sinnvoll, damit Geschäfte unproblematisch weitergeführt werden können. Darüber hinaus auch für den Fall, dass der vertretene nicht mehr in der Lage sein sollte, Geschäfte zu tätigen. Ebenso kann eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung empfehlenswert sein, um bei einer schwerwiegenden Erkrankung die Gewissheit zu haben, dass die vertrauten Bevollmächtigten im eigenen Sinne handeln.

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

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