Unternehmen, Gesellschaften, Firmierung – notarielle Tätigkeit
Ein Unternehmer, vielleicht auch aus der Berliner Startup-Szene, muss sich mit einer Vielzahl von Fragen auseinandersetzen. Dabei ist es empfehlenswert, die rechtlichen Fragen und damit die der möglichen Gesellschaftform, die der Kapitalaufbringung und eventueller späterer Kapitalerhöhungen, die Struktur der Gesellschafter, die Vertretungsregelungen und weitere zahlreiche Dinge im Augen zu haben.
Hier sollte professioneller Rat am Anfang eingeholt werden, damit die Strukturen so mit dem Notar kreiert werden, dass der spätere geschäftliche Verlauf gewährleistet ist. Wenn eine Gesellschaftsform geschaffen ist, die dem Anspruch gerecht wird, kann die unternehmerische Tätigkeit besser entfaltet werden und Energie und Kraft können darauf verwandt werden.
Es sollte also möglichst frühzeitig die optimale Rechtsform gefunden werden, damit die unternehmerische Tätigkeit danach umso effektiver entfaltet werden kann. Dabei können und sollten Fragen gut und gerne mit dem Notar besprochen werden, da hier sinnvolle Empfehlungen für ein erfolgreiches Geschäft das Beste sind.
Da Notare regelmäßig keine steuerliche Beratung geben, empfiehlt es sich auch, Fragen hinsichtlich der Gesellschaftsform mit dem Notar und einem Steuerberater zu erörtern.
Genauso wichtig ist die Frage der Haftung.
Was ist die Firma? Die Firma ist der Name unter der das Geschäft betrieben, also firmiert wird. Unter dieser Firma erfolgten auch eine Eintragung im Handelsregister. Auch hier können Fragen vorab mit dem Notar erörtert werden, damit hinsichtlich der Firmierung funktionierende Ideen umgesetzt werden, die dann nicht später kostenträchtig korrigiert werden müssen.
Ebenso können mögliche Nachfolgeregelungen besprochen und umgesetzt werden.
Beispielhafte notarielle Tätigkeiten
Beispielsweise ist bei einer Aktiengesellschaften die notarielle Protokollierung einer Hauptversammlung gem. § 130 I S. 1 AktG notwendig. Ferner ist es auch möglich, dass eine Aktiengesellschaft gemäß AktG die Übernahme eines anderen Unternehmens, beispielsweise einer GmbH & Co. KG im Wege einer Sachkapitalerhöhung gem. § 183 AktG durch Ausgabe von neuen Aktien finanziert.
Beispielsweise könnte ein Altenpflegeheim, welches noch als eingetragener Verein (e. V.) firmiert in eine gGmbH umgewandelt werden, um die Schwierigkeiten der Vereinsmitgliedschaft, jeder könnte ja Mitglied eines solchen Vereins werden wollen, in verlässlichere Strukturen zu überführen. In dem Beispiel käme es drauf an, dass die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt.