Immobilien
Der Erwerb und die Veräußerung einer Immobilie bedürfen im Rahmen eines Kaufvertrages der notariellen Beurkundung. Dadurch wird gewährleistet, dass geprüfte und ausgewogene Verträge für die Parteien entworfen und von Ihnen dann geschlossen werden können.
Dabei ist das Ziel ein Vertrag, der die Interessen von Käufer und Verkäufer angemessen berücksichtigt und zusammenführt. Das Spektrum reicht von klassischen Wohnungseigentumskaufverträgen bis hin zu anspruchsvollen Bauträgerverträgen.
In dem Vertrag werden dann einerseits alle beachtenswerten Punkte geregelt, andererseits wird bereits im Vorfeld mit den Vertragsparteien und sodann in dem Beurkundungstermin hinsichtlich möglicher Unklarheiten und Gefahren erläutert und belehrt.
Auch andere hier nicht angedeutete Konstellationen sind denkbar und können vorbereitet und ausgearbeitet werden, wenn eine entsprechende Anfrage gestellt werden sollte.
Häufige notarielle Vertragstypen in Berlin
Die obigen notariellen Verträge sind nicht abschließend,
aber typisch in Berlin
Die Notarielle Tätigkeit in Berlin hat viel mit Wohnungseigentum, Bauträgerverträgen, der Aufteilung von bereits bestehenden Wohnhäusern und weiteren spannenden Bauvorhaben zu tun. Regelmäßig weniger nachgefragt werden Konstellationen mit der Einräumung oder Veräußerung von Erbbaurechten.
Wichtig ist bei allen Anfragen, dass die gesamte Situation betrachtet wird und nicht nur punktuelle Aspekte. Nur dann können Antworten und Vorschläge gegeben werden, die auch das beabsichtigte Ziel erreichen.
Vor diesem Hintergrund sind wir gewohnt, gewünschte Ziele anzusprechen und sodann für die Beteiligten umzusetzen.